Gruftschrecken
Aus Alrik
Version vom 15. August 2023, 09:53 Uhr von HeptorColeslaw (Diskussion | Beiträge) (BFRPG: Wicht hinzugefügt)
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Monster-Typ: | Untot (Kehr-Typ 5) |
Seltenheit: | Gewöhnlich |
Gruppengröße: | 2W8 |
Monstergröße: | Mittel |
Bewegung: | 12 Felder
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Rüstungsklasse:0 | 5 |
Trefferwürfel: | 4+3 (21 TP ⌀) |
AggR0: | 15 |
Angriffe: | 1 |
Schaden: | 1W4+Stufenentzug |
Sonderangriffe: | Stufenentzug |
Sonderabwehr: | Untoteneigenschaften; immun gegen Kälte, Gift & Lähmung; silberne oder magische Waffe benötigt |
Magieresistenz: | 0% |
Lager-Chance: | 70% |
Intelligenz: | Durchschnittlich |
Gesinnung: | Rechtschaffen Böse |
MS/EP: | 6/590+4 (674 ⌀) |
Kampfgeist: | 68% |
Gruftschrecken sind untote Leichen, auferstanden mit bösartiger, verquerer Intelligenz.
Ihre untoten Kräfte sind mit der Negativen Energie-Dimension verbunden, und so entziehen sie dauerhaft eine Erfahrungsstufe, wenn sie im Kampf mit ihren Klauen einen Treffer landen. Obwohl sie von Sonnenlicht nicht verletzt werden, so hassen sie doch die Strahlen der Sonne und verlassen ihre Hügelgräber und Lager nicht freiwillig während des Tages.
Gruftschrecken haben folgende Eigenschaften:
- Sie erleiden 2W4 Schaden durch Phiolen mit Weihwasser (siehe Kampfmittel).
- Sie prüfen nie ihren Kampfgeist und sind immun gegen Furcht.
- Sie können aber normalerweise von Klerikern und Paladinen vertrieben werden.
- Sie sind immun gegen Zauber wie Schlaf, Bezaubern und Festhalten.
- Sie sind außerdem immun gegen Kälteschaden, Gift, und Lähmung.
- Sie werden durch das Zaubern von Tote aufwecken zerstört.
Ein Mensch, der durch einen Gruftschrecken getötet wird, wird zu einem Gruftschrecken unter der Kontrolle seines Schöpfers.
Schätze
ST | Kategorie | Chance | Menge |
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B | Kupfermünzen | 50% | 1W8×1 000 |
B | Silbermünzen | 25% | 1W6×1 000 |
B | Elektrummünzen | 25% | 1W4×1 000 |
B | Goldmünzen | 25% | 1W3×1 000 |
B | Edelsteine | 30% | 1W8 |
B | Schmuckstücke | 20% | 1W4 |
B | Schatzkarten oder Magisches | 10% | 1 Schwert, Waffe, oder Rüstung |