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Der S�hnezauber ist eine Form der spirituellen Reinigung, bei der der Fleck von Handlungen entfernt wird, die der moralischen [[Gesinnung]] eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur f�r Handlungen, die der B��er wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat. Der B��er muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschlie�t (z.B. im Fall von jemandem, dessen [[Gesinnung]] auf magische Weise ver�ndert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verr�ckt ist). Dieser [[Zauber]] kann nicht nur die Auswirkungen und �bernat�rlichen Folgen b�ser Handlungen beseitigen, sondern auch dazu verwendet werden, eine magische Gesinnungs�nderung zu negieren, r�ckg�ngig zu machen oder zu vertreiben. Absichtlich begangene Missetaten k�nnen durch diesen Zauberspruch nicht beseitigt werden. Ein [[Kleriker]] kann diesen [[Zauber]] nat�rlich dazu verwenden, S�hne zu leisten f�r unbeabsichtigte Taten des Guten wie des B�sen oder f�r Verletzungen der neutralen [[Gesinnung]]. Allerdings kann ein [[Kleriker]], der nicht wirklich neutral ist, keine S�hne f�r eine [[Gesinnung]] leisten, die der [[Kleriker]] teilweise nicht teilt, es sei denn, der GM bestimmt aufgrund der Umst�nde etwas anderes.
'''''Sühne''''' ist eine Form der spirituellen Reinigung, der den Makel von Handlungen beseitigt, die der moralischen [[Gesinnung]] eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die die Büßerin oder der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat.
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Die Büßerin oder der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch verwendet werden, um eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu bannen. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht reingewaschen werden.  
 
Ein [[Kleriker]] kann mit diesem Zauber Büßern helfen für unbeabsichtigte gute oder böse Taten, sowie für Verletzungen der neutralen Gesinnung Abbitte zu leisten.  
 
Je nach Spielleitung, muss der Kleriker in irgendeiner Weise die Gesinnung des Büßers oder der Büßerin teilen, es sei denn der Kleriker selbst ist wahrhaftig Neutral.
 
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Aktuelle Version vom 16. November 2024, 14:07 Uhr

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Sühne
Englisch: Atonement
Klerikaler Zauber (Grad 5)
Magieschule:0 Bann
Reichweite:0 Berührung
Wirkungsdauer:0 Unmittelbar (Permanent)
Wirkungsbereich:0 1 Person
Komponenten:0 V, S, M
Zauberaufwand:0 1 Phase
Rettungswurf:0 Keiner

Sühne ist eine Form der spirituellen Reinigung, der den Makel von Handlungen beseitigt, die der moralischen Gesinnung eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die die Büßerin oder der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat.

Die Büßerin oder der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch verwendet werden, um eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu bannen. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht reingewaschen werden.

Ein Kleriker kann mit diesem Zauber Büßern helfen für unbeabsichtigte gute oder böse Taten, sowie für Verletzungen der neutralen Gesinnung Abbitte zu leisten.

Je nach Spielleitung, muss der Kleriker in irgendeiner Weise die Gesinnung des Büßers oder der Büßerin teilen, es sei denn der Kleriker selbst ist wahrhaftig Neutral.

Unter Wasser kann dieser Zauber nicht gewirkt werden, wobei er innerhalb des Wirkungsbereichs von Luftwasser eingesetzt werden darf.

Wenn Abenteurer jemandem bitten diesen Zauber für sie zu wirken, müssen sie typischerweise 1 000 EM (500 GM) pro Stufe des Empfängers für diese Dienstleistung bezahlen.