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Der [[Zauber]] ''Sühne'' ist eine Form der spirituellen Reinigung, der den Makel von Handlungen beseitigt, die der moralischen [[Gesinnung]] eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die die Büßerin oder der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat.
'''''Sühne''''' ist eine Form der spirituellen Reinigung, der den Makel von Handlungen beseitigt, die der moralischen [[Gesinnung]] eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die die Büßerin oder der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat.


Die Büßerin oder der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch verwendet werden, um eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu bannen. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht reingewaschen werden.  
Die Büßerin oder der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch verwendet werden, um eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu bannen. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht reingewaschen werden.  


Ein Kleriker kann mit diesem Zauber Buße für unbeabsichtigte Taten des Guten oder des Bösen, sowie für Verletzungen der neutralen Gesinnung leisten. Allerdings kann ein Kleriker, der nicht wahrhaft neutral ist, keine Sühne für eine Gesinnungstat leisten, deren Werte er nicht in irgendeiner Weise teilt, es sei denn, die SL bestimmt aufgrund der Umstände etwas anderes.
Ein [[Kleriker]] kann mit diesem Zauber Büßern helfen für unbeabsichtigte gute oder böse Taten, sowie für Verletzungen der neutralen Gesinnung Abbitte zu leisten.  
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Je nach Spielleitung, muss der Kleriker in irgendeiner Weise die Gesinnung des Büßers oder der Büßerin teilen, es sei denn der Kleriker selbst ist wahrhaftig Neutral.
 
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Aktuelle Version vom 16. November 2024, 14:07 Uhr

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Sühne
Englisch: Atonement
Klerikaler Zauber (Grad 5)
Magieschule:0 Bann
Reichweite:0 Berührung
Wirkungsdauer:0 Unmittelbar (Permanent)
Wirkungsbereich:0 1 Person
Komponenten:0 V, S, M
Zauberaufwand:0 1 Phase
Rettungswurf:0 Keiner

Sühne ist eine Form der spirituellen Reinigung, der den Makel von Handlungen beseitigt, die der moralischen Gesinnung eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die die Büßerin oder der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat.

Die Büßerin oder der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch verwendet werden, um eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu bannen. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht reingewaschen werden.

Ein Kleriker kann mit diesem Zauber Büßern helfen für unbeabsichtigte gute oder böse Taten, sowie für Verletzungen der neutralen Gesinnung Abbitte zu leisten.

Je nach Spielleitung, muss der Kleriker in irgendeiner Weise die Gesinnung des Büßers oder der Büßerin teilen, es sei denn der Kleriker selbst ist wahrhaftig Neutral.

Unter Wasser kann dieser Zauber nicht gewirkt werden, wobei er innerhalb des Wirkungsbereichs von Luftwasser eingesetzt werden darf.

Wenn Abenteurer jemandem bitten diesen Zauber für sie zu wirken, müssen sie typischerweise 1 000 EM (500 GM) pro Stufe des Empfängers für diese Dienstleistung bezahlen.