Erfahrung

Aus Alrik
Version vom 10. Oktober 2020, 23:12 Uhr von Yandere (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Erfahrungspunkte''' ("EP") werden von der SL für das Töten von Monstern und das Bergen von Schätzen vergeben. Die SL kann sich auch dafür entscheiden, z…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Erfahrungspunkte ("EP") werden von der SL für das Töten von Monstern und das Bergen von Schätzen vergeben. Die SL kann sich auch dafür entscheiden, zusätzliche Erfahrungspunkte in jeder Situation zu vergeben, in der er sie Meinung ist, dass die Spieler sie verdienen, obwohl die Autoren empfehlen, dass solche Fälle nicht zu häufig vorkommen und die vergebenen Punkte nicht zu groß sein sollten. Für geborgene Schätze ist die Richtlinie 1 EP an die Gruppe pro Goldstückwert zu vergeben, vorausgesetzt, dass das betreffende Geld erfolgreich aus dem Abenteuergebiet geborgen und in eine geeignete Heimatbasis oder Stadt gebracht wird.

Eine Ausnahme bilden magische Gegenstände. Wenn die Charaktere diese behalten, sollten Erfahrungspunkte von höchstens einem Zehntel ihres Goldstückwertes vergeben werden. (Volle Erfahrung kann vergeben werden, wenn ein solcher Gegenstand an einen NPC verkauft wird.) Erfahrungspunkte für das Töten von Monstern werde gemäß der untenstehenden Tabelle vergeben.

Beachten Sie, dass, wenn die Stufe des Spielercharakters die Monsterstufe bei weitem übersteigt, eine proportionale Reduktion vorgenommen werden sollte. Daher sollte zum Beispiel eine Kämpferin der zehnten Stufe, die einen Ork im Einzelkampf erschlägt, nicht mehr als einen einzigen Erfahrungspunkt dafür erwarten. Monsterstufen können wie folgt berechnet werden:

Die "Monsterstufe", die herangezogen wird, um EP zu berechnen sollte nicht mit der Stufe der Kreatur verwechselt werden, die ihre Kampfwerte bestimmt.

"Spezial" beschreibt den Bonus für das Töten eines Monsters mit einer besonderen Fähigkeit. Wenn das Monster mehrere solcher Fähigkeiten besitzt, sollten mehrere solcher Boni vergeben werden. Beispiele für Spezialfähigkeiten sind der Einsatz von Zaubern oder zauberähnlichen Kräften (3. Stufe und darunter), Unverwundbarkeit durch nicht-magische Waffen, drei oder mehr Angriffe usw.

"Außergewöhnlich" bezeichnet den Bonus für eine außergewöhnliche Fähigkeit, wie z.B. den feurigen Atem eines Drachens, mächtige Zauber oder zauberähnliche Kräfte, eine sehr niedrige Rüstungsklasse, ein sehr hohes Schadenspotential oder ungewöhnliche Kräfte wie einen Blick, der seine Opfer versteinert.

Einige Klassen erlauben einen Erfahrungsbonus für hohe Attributwerte.