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'''Freiherr (Stufe 9):''' Auf Stufe 9 wird dem Kämpfer der Titel Freiherr/Freifrau verliehen und er ist ermächtigt, ein Machtzentrum etablieren. | |||
;Machtzentrum | |||
Mit Erwerb des Titels Freiherr/Freifrau (9.Stude) kann der Kämpfer ein Machtzentrum errichten. Dies geschieht durch Befriedung eines Geländes von 20 bis 50 Meilen Radius, inmitten dessen er eine Burg oder ähnliche Wehranlage als Festung errichtet. | |||
Durch Steuern und Handel erhält der Freiherr 7 SS für jeden Bewohner seines Lehens. | |||
;Anhänger | |||
Unter Voraussetzung, der der Kämpfer sein Machtzentrum etabliert hat, tritt eine Heerschar Fußsoldaten unter der Führung eines erfahrenen Hauptmanns in seine Dienste. Dieser Trupp dient dem Spieler solange das Machtzentrum aufrechterhalten und der Sold gezahlt wird. | |||
;Festungsbau | |||
Kämpfer unterliegen keiner klassenspezifischen Einschränkung in Bezug auf den Festungsbau. | |||
;Mietlinge & Gefolgsleute | |||
Kämpfer unterliegen keiner klassenspezifischen Einschränkung in Bezug auf Mietlinge oder Gefolgsleute. |
Version vom 26. Juni 2024, 20:03 Uhr
Führungseigenschaften
- Stufentitel
Freiherr (Stufe 9): Auf Stufe 9 wird dem Kämpfer der Titel Freiherr/Freifrau verliehen und er ist ermächtigt, ein Machtzentrum etablieren.
- Machtzentrum
Mit Erwerb des Titels Freiherr/Freifrau (9.Stude) kann der Kämpfer ein Machtzentrum errichten. Dies geschieht durch Befriedung eines Geländes von 20 bis 50 Meilen Radius, inmitten dessen er eine Burg oder ähnliche Wehranlage als Festung errichtet.
Durch Steuern und Handel erhält der Freiherr 7 SS für jeden Bewohner seines Lehens.
- Anhänger
Unter Voraussetzung, der der Kämpfer sein Machtzentrum etabliert hat, tritt eine Heerschar Fußsoldaten unter der Führung eines erfahrenen Hauptmanns in seine Dienste. Dieser Trupp dient dem Spieler solange das Machtzentrum aufrechterhalten und der Sold gezahlt wird.
- Festungsbau
Kämpfer unterliegen keiner klassenspezifischen Einschränkung in Bezug auf den Festungsbau.
- Mietlinge & Gefolgsleute
Kämpfer unterliegen keiner klassenspezifischen Einschränkung in Bezug auf Mietlinge oder Gefolgsleute.