Wiederherstellung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''''Wiederherstellung''''' befähigt einen [[Kleriker]], einem Ziel einen [[Stufenentzug]] rückgängig zu machen. Dabei werden nicht notwendigerweise alle verlorenen Erfahrungspunkte wiederhergestellt, sondern ein betroffener Charakter erhält nur so viele Erfahrungspunkte zurück, dass die verlorene Stufe wieder erreicht wird. | |||
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Aktuelle Version vom 11. November 2024, 13:11 Uhr
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Klerikaler Zauber (Grad 7, Umkehrbar) | |
Magieschule:0 | Nekromantie |
Reichweite:0 | Berührung |
Wirkungsdauer:0 | Unmittelbar (Permanent) |
Wirkungsbereich:0 | 1 Kreatur |
Komponenten:0 | V, S |
Zauberaufwand:0 | 3 Runden |
Rettungswurf:0 | Keiner |
Wiederherstellung befähigt einen Kleriker, einem Ziel einen Stufenentzug rückgängig zu machen. Dabei werden nicht notwendigerweise alle verlorenen Erfahrungspunkte wiederhergestellt, sondern ein betroffener Charakter erhält nur so viele Erfahrungspunkte zurück, dass die verlorene Stufe wieder erreicht wird.
Ein Kleriker kann keine Stufe wiederherstellen, welche vor mehr Tagen verloren wurde, als es der Wirkstufe des Klerikers entspricht. So kann beispielsweise ein Kleriker der 12. Stufe eine Erfahrungsstufe, die vor mehr als 12 Tage verloren gegangen ist, nicht wieder herstellen.
Zusätzlich zur Wiederherstellung einer verlorenen Stufe kann der Zauber auch andere Arten von magisch induzierten Schädigungen aufheben. So können beispielsweise die Auswirkungen des Zaubers Schwachsinn durch das Wirken von Wiederherstellung aufgehoben werden.
Wenn Abenteurer jemandem bitten diesen Zauber für sie zu wirken, müssen sie typischerweise 20 000 EM (10 000 GM) für diese Dienstleistung bezahlen. Zusätzlich muss nochmal der volle Preis pro Stufe des Empfängers gezahlt werden.
Der Umkehrzauber – Lebensraub – verursacht hingegen einen Stufenentzug beim Ziel. Es gibt keinen Rettungswurf dagegen, jedoch ist ein erfolgreicher Angriffswurf erforderlich.