Sühne: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
|dauer=Sofort (permanent) | |dauer=Sofort (permanent) | ||
|wirkungsbereich=1 Person | |wirkungsbereich=1 Person | ||
|rettungswurf= | |rettungswurf=Keiner | ||
|komponenten=V,S,M | |komponenten=V,S,M | ||
|zauberaufwand=1 Phase | |zauberaufwand=1 Phase |
Version vom 5. Juli 2022, 15:09 Uhr
Sühne | |
---|---|
Klerikaler Zauber (Grad 5) | |
Magieschule:0 | Abschwörung |
Reichweite:0 | Berührung |
Wirkungsdauer:0 | Sofort (permanent) |
Wirkungsbereich:0 | 1 Person |
Komponenten:0 | V,S,M |
Zauberaufwand:0 | 1 Phase |
Rettungswurf:0 | Keiner |
Der Sühnezauber ist eine Form der spirituellen Reinigung, bei der der Fleck von Handlungen entfernt wird, die der moralischen Gesinnung eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat. Der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch dazu verwendet werden, eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu vertreiben. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht beseitigt werden. Ein Kleriker kann diesen Zauber natürlich dazu verwenden, [[Sühne]] zu leisten für unbeabsichtigte Taten des Guten wie des Bösen oder für Verletzungen der neutralen Gesinnung. Allerdings kann ein Kleriker, der nicht wirklich neutral ist, keine [[Sühne]] für eine Gesinnung leisten, die der Kleriker teilweise nicht teilt, es sei denn, der GM bestimmt aufgrund der Umstände etwas anderes.