Vorlage:Waffenspezialisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Waffenspezialisierung (1. Stufe | optional):''''' Mit Erlaubnis des Spielleiters darf eine Waffenspezialisierung während der Charaktererschaffung bestimmt werden. Sollte diese nicht ausgewählt werden, kann diese nicht nachträglich bestimmt werden, es sei denn durch magische oder göttliche Intervention.
'''''Waffenspezialisierung (1. Stufe | optional):''''' Mit Erlaubnis des Spielleiters darf eine Waffenspezialisierung während der Charaktererschaffung bestimmt werden. Sollte diese nicht ausgewählt werden, kann diese nicht nachträglich bestimmt werden, es sei denn durch magische oder göttliche Intervention.


Falls eine Waffenspezialisierung erlaubt ist, darf ein {{{klasse|{{PAGENAME}}}}} eine zweite Waffenfertigkeit für dieselbe Waffe benutzen. Dies gewährt ihnen einen Zusatzattacke alle zwei Runden mit einer Nahkampfwaffe (also 3/2 Attacken ab Stufe 1, 2/1 Attacken ab Stufe {{{1|7}}} und 5/2 Attacken ab Stufe {{{2|13}}}, +1 Bonus zum Treffen und +2 Schadensbonus. Spezialisierungen kosten soviel wie eine Waffenfertigkeiten für Nahkampfwaffen und Armbrüste, und soviel wie zwei Waffenfertigkeiten für andere Fernkampfwaffen.
Falls eine Waffenspezialisierung erlaubt ist, darf ein {{{klasse|{{PAGENAME}}}}} eine zweite Waffenfertigkeit für dieselbe Waffe benutzen.  


'''''Doppel-Spezialisierung (1. Stufe | optional):''''' Für Nahkampfwaffen die keine Stangenwaffen oder Zweihandschwerter sind, darf eine dritte Waffenfertigkeit benutz werden um sich noch weiter zu spezialisieren. Dies erhöht den Bonus aufs Treffen auf +3 und den Schadensbonus auf +3 für diese Waffe<noinclude>[[Kategorie:Fähigkeiten-Vorlagen]]</noinclude>
Dies gewährt ihnen einen Zusatzattacke alle zwei Runden mit einer Nahkampfwaffe (also 3/2 Attacken ab Stufe 1, 2/1 Attacken ab Stufe {{{1|7}}} und 5/2 Attacken ab Stufe {{{2|13}}}, +1&nbsp;Bonus auf Angriffswûrfe und +2&nbsp;Bonus auf Schaden.
 
Waffenspezialisierungen für Fernkampfwaffen nehmen auch noch eine dritte Waffenfertigkeit in Anspruch.
 
'''''Doppel-Spezialisierung (1. Stufe | optional):''''' Für Nahkampfwaffen die keine Stangenwaffen oder Zweihandschwerter sind, darf eine dritte Waffenfertigkeit benutz werden um sich noch weiter zu spezialisieren. Dies erhöht den Bonus auf Angriffswürfe und Schaden jeweils auf +3 für diese Waffe.<noinclude>[[Kategorie:Fähigkeiten-Vorlagen]]</noinclude>

Version vom 10. Mai 2023, 07:09 Uhr

Blitzende Klingen (1. Stufe): Waffenspezialisierung, die mehrere Male pro Runde angreifen, folgen nicht den normalen Initativeregeln. Waffenspezialisierung sind immer zuerst dran, es sei denn sie kämpfen gegen jemanden der ebenfalls über mehrere Angriffe verfügt, in welchem Fall Initative normal bestimmt wird. Zusatzangriffe des Waffenspezialisierungs werden allerdings erst am Ende einer jeden Runde durchgeführt.

Waffenspezialisierung (1. Stufe | optional): Mit Erlaubnis des Spielleiters darf eine Waffenspezialisierung während der Charaktererschaffung bestimmt werden. Sollte diese nicht ausgewählt werden, kann diese nicht nachträglich bestimmt werden, es sei denn durch magische oder göttliche Intervention.

Falls eine Waffenspezialisierung erlaubt ist, darf ein Waffenspezialisierung eine zweite Waffenfertigkeit für dieselbe Waffe benutzen.

Dies gewährt ihnen einen Zusatzattacke alle zwei Runden mit einer Nahkampfwaffe (also 3/2 Attacken ab Stufe 1, 2/1 Attacken ab Stufe 7 und 5/2 Attacken ab Stufe 13, +1 Bonus auf Angriffswûrfe und +2 Bonus auf Schaden.

Waffenspezialisierungen für Fernkampfwaffen nehmen auch noch eine dritte Waffenfertigkeit in Anspruch.

Doppel-Spezialisierung (1. Stufe | optional): Für Nahkampfwaffen die keine Stangenwaffen oder Zweihandschwerter sind, darf eine dritte Waffenfertigkeit benutz werden um sich noch weiter zu spezialisieren. Dies erhöht den Bonus auf Angriffswürfe und Schaden jeweils auf +3 für diese Waffe.