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Der S�hnezauber ist eine Form der spirituellen Reinigung, bei der der Fleck von Handlungen entfernt wird, die der moralischen [[Gesinnung]] eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur f�r Handlungen, die der B��er wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat. Der B��er muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschlie�t (z.B. im Fall von jemandem, dessen [[Gesinnung]] auf magische Weise ver�ndert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verr�ckt ist). Dieser [[Zauber]] kann nicht nur die Auswirkungen und �bernat�rlichen Folgen b�ser Handlungen beseitigen, sondern auch dazu verwendet werden, eine magische Gesinnungs�nderung zu negieren, r�ckg�ngig zu machen oder zu vertreiben. Absichtlich begangene Missetaten k�nnen durch diesen Zauberspruch nicht beseitigt werden. Ein [[Kleriker]] kann diesen [[Zauber]] nat�rlich dazu verwenden, S�hne zu leisten f�r unbeabsichtigte Taten des Guten wie des B�sen oder f�r Verletzungen der neutralen [[Gesinnung]]. Allerdings kann ein [[Kleriker]], der nicht wirklich neutral ist, keine S�hne f�r eine [[Gesinnung]] leisten, die der [[Kleriker]] teilweise nicht teilt, es sei denn, der GM bestimmt aufgrund der Umst�nde etwas anderes.
Der Sühnezauber ist eine Form der spirituellen Reinigung, bei der der Fleck von Handlungen entfernt wird, die der moralischen [[Gesinnung]] eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat. Der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen [[Gesinnung]] auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser [[Zauber]] kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch dazu verwendet werden, eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu vertreiben. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht beseitigt werden. Ein [[Kleriker]] kann diesen [[Zauber]] natürlich dazu verwenden, [[[[Sühne]]]] zu leisten für unbeabsichtigte Taten des Guten wie des Bösen oder für Verletzungen der neutralen [[Gesinnung]]. Allerdings kann ein [[Kleriker]], der nicht wirklich neutral ist, keine [[[[Sühne]]]] für eine [[Gesinnung]] leisten, die der [[Kleriker]] teilweise nicht teilt, es sei denn, der GM bestimmt aufgrund der Umstände etwas anderes.
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Version vom 3. März 2021, 03:49 Uhr

Sühne
Klerikaler Grad 5
Magieschule:0 Kleriker-Abschwörung
Reichweite:0 Berührung
Wirkungsdauer:0 Sofort (permanent)
Wirkungsbereich:0 1 Person
Komponenten:0 V,S,M
Zauberaufwand:0 1 Phase
Rettungswurf:0 Keine

Der Sühnezauber ist eine Form der spirituellen Reinigung, bei der der Fleck von Handlungen entfernt wird, die der moralischen Gesinnung eines Charakters zuwiderlaufen, aber nur für Handlungen, die der Büßer wider Willen oder unwissentlich vorgenommen hat. Der Büßer muss die Tat wirklich bereuen, es sei denn, er oder sie ist in einer Weise betroffen, die Reue ausschließt (z.B. im Fall von jemandem, dessen Gesinnung auf magische Weise verändert wurde oder der bewusstlos, bezaubert oder verrückt ist). Dieser Zauber kann nicht nur die Auswirkungen und übernatürlichen Folgen böser Handlungen beseitigen, sondern auch dazu verwendet werden, eine magische Gesinnungsänderung zu negieren, rückgängig zu machen oder zu vertreiben. Absichtlich begangene Missetaten können durch diesen Zauberspruch nicht beseitigt werden. Ein Kleriker kann diesen Zauber natürlich dazu verwenden, [[Sühne]] zu leisten für unbeabsichtigte Taten des Guten wie des Bösen oder für Verletzungen der neutralen Gesinnung. Allerdings kann ein Kleriker, der nicht wirklich neutral ist, keine [[Sühne]] für eine Gesinnung leisten, die der Kleriker teilweise nicht teilt, es sei denn, der GM bestimmt aufgrund der Umstände etwas anderes.